Eine Geldauflage ist an den Beschluss eines gerichtlichen Verfahrens gebunden und unterscheidet sich somit von einer Spende. In bestimmten Fällen kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit
Zustimmung des Gerichts und der beschuldigten Person gegen Erteilung einer Geldauflage einstellen. Das Gericht entscheidet, ob der zu zahlende Betrag der Justizkasse oder einer gemeinnützigen
Organisation zukommt.
Als gemeinnütziger Verein haben wir uns um die Zuweisung von Geldauflagen beworben.
Weitere Informationen folgen in Kürze!