Geldauflagen

Eine Geldauflage ist an den Beschluss eines gerichtlichen Verfahrens gebunden und unterscheidet sich somit von einer Spende. In bestimmten Fällen kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit Zustimmung des Gerichts und der beschuldigten Person gegen Erteilung einer Geldauflage einstellen. Das Gericht entscheidet, ob der zu zahlende Betrag der Justizkasse oder einer gemeinnützigen Organisation zukommt.

 

Als gemeinnütziger Verein haben wir uns um die Zuweisung von Geldauflagen beworben.

 

Weitere Informationen folgen in Kürze!

Kontakt

Netzwerk Gewaltfreie Kommunikation Darmstadt-Südhessen e.V.

c/o Constanze Farzaie
Dernburgweg 1
64289 Kranichstein

Mail: info[at]gewaltfrei-darmstadt.org

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